Es ist wichtig, Kaufnebenkosten bei der Planung des Hauskaufs zu berücksichtigen, da sie den Gesamtpreis des Hauses erheblich erhöhen können.

  1. Grunderwerbsteuer: Dies ist eine Steuer, die von der Regierung erhoben wird und je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises des Hauses beträgt. (Niedersachsen zzt. 5%)
  2. Notarkosten: Der Notar stellt sicher, dass der Kaufvertrag korrekt und rechtlich bindend ist. Die Kosten für den Notar werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet und richten sich nach dem Kaufpreis des Hauses.
  3. Grundbuchkosten: Die Kosten für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch betragen ebenfalls einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises des Hauses und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. = i.d.R. 1,5-2,5 % des Kaufpreises.
  4. Maklerprovision: Wenn ein Immobilienmakler bei der Vermittlung des Kaufs beteiligt ist, kann anteilig eine Provision anfallen. Die Höhe der Provision ist je nach Vereinbarung mit dem Makler unterschiedlich.
  5. Kosten für Finanzierung: Wenn Sie eine Finanzierung für den Kauf des Hauses benötigen, fallen zusätzliche Kosten wie Zinsen, Gebühren für die Kreditvergabe und eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung an.

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